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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.10.1991, Az.: 2 BvR 776/90

Unterstützungskasse; Einheitswert bei Betriebsvermögen; Bewertung; Betriebliche Schuld

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
23.10.1991
Aktenzeichen
2 BvR 776/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12364
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DStR 1992, 140-141 (Volltext mit amtl. LS)
  • HFR 1992, 499-500 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1992, 2077-2078 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1992, 332-334 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Auffassung, daß das Trägerunternehmen einer Unterstützungskasse bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens die durch den Eintritt des Versorgungsfalls aufschiebend bedingten Ansprüche der Versorgungsberechtigten nicht nach § 104 BewG als betriebliche Schuld abziehen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.