Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.10.1991, Az.: 2 BvR 776/90
Unterstützungskasse; Einheitswert bei Betriebsvermögen; Bewertung; Betriebliche Schuld
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 23.10.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 776/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12364
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DStR 1992, 140-141 (Volltext mit amtl. LS)
- HFR 1992, 499-500 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1992, 2077-2078 (Volltext mit red. LS)
- WM 1992, 332-334 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Auffassung, daß das Trägerunternehmen einer Unterstützungskasse bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens die durch den Eintritt des Versorgungsfalls aufschiebend bedingten Ansprüche der Versorgungsberechtigten nicht nach § 104 BewG als betriebliche Schuld abziehen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.