Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.04.1959, Az.: 2 AZR 227/58
Einreichung der Kündigungsschutzklage; Örtlich unzuständiges ArbG; Dreiwochenfrist; Fristwahrung; Zustellung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.04.1959
- Aktenzeichen
- 2 AZR 227/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10075
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 7, 339 - 340
- DB 1959, 836 (Kurzinformation)
- MDR 1959, 790 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1959, 1512 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Fristwahrung"
Amtlicher Leitsatz
Die Einreichung der Kündigungsschutzklage bei dem örtlich unzuständigen ArbG innerhalb der Dreiwochenfrist des KSchG § 3 genügt zur Wahrung dieser Frist, wenn die Klage an das zuständige Gericht abgegeben wird und alsbald nach der Einreichung der Klage sodann ihre Zustellung an den beklagten Arbeitgeber erfolgt.