Bundessozialgericht
Urt. v. 22.04.1983, Az.: 6 RKa 7/81
Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit; Gemeinsame Tätigkeit; Versagung wegen unterschiedlicher Fachgebiete; Allgemeines ärztliches Berufsrecht; Berücksichtigung von Beschränkungen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 22.04.1983
- Aktenzeichen
- 6 RKa 7/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10856
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Hamburg 04.02.1981 - 3 KA 14/80
- SG Hamburg 04.02.1981 - 3 KA 15/80
- SG Hamburg 04.02.1981 - 3 KA 16/80
Rechtsgrundlage
- § 368e Abs. 3 RVO
Fundstellen
- BSGE 55, 97 - 106
- NJW 1984, 1424 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Genehmigung zur gemeinsamen Ausübung der kassenärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte kann nicht allein deshalb versagt werden, weil die Ärzte für unterschiedliche Fachgebiete zugelassen sind.
2. Die Zulassungsinstanzen haben bei ihrer Entscheidung die Beschränkungen zu berücksichtigen, die sich aus dem allgemeinen ärztlichen Berufsrecht und dem Kassenarztrecht für eine Gemeinschaftspraxis von Ärzten unterschiedlicher Fachgebiete ergeben.