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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.04.1983, Az.: 6 RKa 7/81

Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit; Gemeinsame Tätigkeit; Versagung wegen unterschiedlicher Fachgebiete; Allgemeines ärztliches Berufsrecht; Berücksichtigung von Beschränkungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.04.1983
Aktenzeichen
6 RKa 7/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10856
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hamburg 04.02.1981 - 3 KA 14/80
SG Hamburg 04.02.1981 - 3 KA 15/80
SG Hamburg 04.02.1981 - 3 KA 16/80

Fundstellen

  • BSGE 55, 97 - 106
  • NJW 1984, 1424 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Genehmigung zur gemeinsamen Ausübung der kassenärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte kann nicht allein deshalb versagt werden, weil die Ärzte für unterschiedliche Fachgebiete zugelassen sind.

2. Die Zulassungsinstanzen haben bei ihrer Entscheidung die Beschränkungen zu berücksichtigen, die sich aus dem allgemeinen ärztlichen Berufsrecht und dem Kassenarztrecht für eine Gemeinschaftspraxis von Ärzten unterschiedlicher Fachgebiete ergeben.