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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.01.1991, Az.: BVerwG 2 WD 18/90

Soldat in Vorgesetztenstellung; Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen; Disziplinargerichtliche Würdigung; Milderungsgründe

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.01.1991
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 18/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12823
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Nord Münster 18.01.1990 - N 12 VL 26/ 89

Fundstelle

  • BVerwGE 93, 30 - 33

Amtlicher Leitsatz

Macht sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung einer sexuellen Nötigung einer Minderjährigen schuldig, wird er im allgemeinen für die Bundeswehr untragbar und kann nur in einem minderschweren Fall oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben.