Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 27.07.1989, Az.: 11/7 RAr 115/87

Bestandskraft; Rücknahme

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.07.1989
Aktenzeichen
11/7 RAr 115/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11457
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Oldenburg (Oldenburg) 30.01.1986 - S 4a Ar 1/84
LSG Celle 24.09.1987 - L 7 Ar 116/86

Fundstellen

  • BSGE 65, 221
  • DVBl 1990, 713-717
  • NJW 1990, 2581
  • SGb 1990, 299-302

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anwendung des § 48 SGB X erfordert eine Änderung nach Erlaß des Erstbescheids; eine Änderung nach Beginn der Bezugszeit reicht nicht aus.

2. Die für die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte mit Wirkung für die Vergangenheit geltende Jahresfrist des § 45 IV 2 SGB X wird durch einen aufgehobenen ersten Aufhebungsbescheid weder gewahrt noch unterbrochen.

3. Die für den Fristbeginn erforderliche Kenntnis bezieht sich nicht darauf, daß die Rücknahme eine Ermessensausübung voraussetzt.