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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.10.1972, Az.: 7 RKg 8/70

Kindergeld; Unrechtmäßige Leistung; Rückforderung; Zession; Inanspruchnahme des Altgläubigers; Jugendamt

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.10.1972
Aktenzeichen
7 RKg 8/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10947
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 2 zu § 13 BKGG

Amtlicher Leitsatz

Der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld steht nicht entgegen, daß die Leistung ganz oder teilweise nicht dem auf Rückzahlung in Anspruch genommenen Elternteil, sondern - auf Grund einer Abtretungserklärung desselben - dem Jugendamt als gesetzlichem Vertreter des berücksichtigten Kindes zugeflossen ist.