Bundessozialgericht
Urt. v. 31.10.1972, Az.: 7 RKg 8/70
Kindergeld; Unrechtmäßige Leistung; Rückforderung; Zession; Inanspruchnahme des Altgläubigers; Jugendamt
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 31.10.1972
- Aktenzeichen
- 7 RKg 8/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10947
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR Nr 2 zu § 13 BKGG
Amtlicher Leitsatz
Der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld steht nicht entgegen, daß die Leistung ganz oder teilweise nicht dem auf Rückzahlung in Anspruch genommenen Elternteil, sondern - auf Grund einer Abtretungserklärung desselben - dem Jugendamt als gesetzlichem Vertreter des berücksichtigten Kindes zugeflossen ist.