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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.12.1985, Az.: III ZR 180/84

Schiedsgerichtsordnung; Zuständigkeit; Vereinbarung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.12.1985
Aktenzeichen
III ZR 180/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12937
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 829 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1986, 1059-1060 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Vereinbaren Parteien die Zuständigkeit eines ständigen Schiedsgerichts, ohne eine bestimmte Fassung seiner Schiedsgerichtsordnung in Bezug zu nehmen, so kann ihr Wille auch zukünftige Änderungen der Schiedsgerichtsordnung umfassen.