Bundessozialgericht
Urt. v. 26.11.1981, Az.: 5b/5 RJ 138/80
Ausschluß der Hinterbliebenenrente; Vorsätzliche Tötung; Verminderte Schuldfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 26.11.1981
- Aktenzeichen
- 5b/5 RJ 138/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10920
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1982, 698
Amtlicher Leitsatz
Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist auch dann ausgeschlossen, wenn die vorsätzliche Herbeiführung des Todes des Versicherten durch die Hinterbliebene bei verminderter Schuldfähigkeit erfolgt ist.