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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.11.1981, Az.: 5b/5 RJ 138/80

Ausschluß der Hinterbliebenenrente; Vorsätzliche Tötung; Verminderte Schuldfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.11.1981
Aktenzeichen
5b/5 RJ 138/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10920
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1982, 698

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist auch dann ausgeschlossen, wenn die vorsätzliche Herbeiführung des Todes des Versicherten durch die Hinterbliebene bei verminderter Schuldfähigkeit erfolgt ist.