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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.11.1957, Az.: 4 AZR 592/55

Selbständige Tätigkeit; Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten; Selbständige Leistungen; Stelle von besonderer Bedeutung; Gemeinsame Dienstordnung Preußen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.11.1957
Aktenzeichen
4 AZR 592/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10055
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 19.10.1955 - 2 Sa 672/54

Fundstelle

  • AP Nr. 29 zu § 3 TOA

Amtlicher Leitsatz

1. Der Begriff der "selbständigen Tätigkeit" bei den Tätigkeitsmerkmalen der Büroangestellten in Vergütungsgruppe 5b der Anlage 1 zur TOA ist nach Umfang und Inhalt identisch mit dem Begriff der "selbständigen Leistungen" bei den Tätigkeitsmerkmalen für die Büroangestellten der Vergütungsgruppe 6b der Anlage 1 zur TOA.

2. Die Tätigkeitsmerkmale für die Büroangestellten in den TO A Vergütungsgruppen 5b und 6b unterscheiden sich nur dadurch, daß für die TOA Vergütungsgruppe 5b "eine Stelle von besonderer Bedeutung" verlangt wird.

3. Die Gemeinsame Dienstordnung Preußen erfaßt als Dienstordnung nicht die Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.