Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 88 PersVG LSA - Lehrerhauptpersonalrat

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

(1) Beim für Schulwesen zuständigen Ministerium wird ein Lehrerhauptpersonalrat gebildet.

(2) Die Zahl der Mitglieder beträgt 15.

(3) § 86 Abs. 3 und 6 gilt entsprechend.