Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.08.1978, Az.: 6 AZR 251/77
Anspruch auf Zusatzurlaub; Gesundheitsgefährdende Arbeiten; Überwiegender teil der Arbeitszeit; Ansteckungsgefahr; Dialysestation eines Krankenhauses
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.08.1978
- Aktenzeichen
- 6 AZR 251/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10045
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 27.01.1977 - 4 Sa 26/76
Rechtsgrundlagen
- § 1 BUrlG
- § 49 BAT
Fundstelle
- PersV 1979, 470
Amtlicher Leitsatz
1. Anspruch auf Zusatzurlaub nach BAT § 49 Abs. 1 i.V.m. der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über den Urlaub der Beamten und Richter idF 14.02.1973 (GBl BW 1973, 62) § 8 besteht nur, wenn der Bedienstete im überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit gesundheitsgefährdende Arbeiten der erforderlichen Art verrichtet. Es genügt nicht, daß er solche Arbeiten im überwiegenden Zeitanteil des Kalenderjahres überhaupt ausübt.
2. Die latente Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis auf der Dialysestation eines Krankenhauses reicht zur Begründung des Anspruchs auf Zusatzurlaub gemäß den unter 1. genannten Normen nicht aus.