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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.08.1978, Az.: 6 AZR 251/77

Anspruch auf Zusatzurlaub; Gesundheitsgefährdende Arbeiten; Überwiegender teil der Arbeitszeit; Ansteckungsgefahr; Dialysestation eines Krankenhauses

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.08.1978
Aktenzeichen
6 AZR 251/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10045
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 27.01.1977 - 4 Sa 26/76

Fundstelle

  • PersV 1979, 470

Amtlicher Leitsatz

1. Anspruch auf Zusatzurlaub nach BAT § 49 Abs. 1 i.V.m. der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über den Urlaub der Beamten und Richter idF 14.02.1973 (GBl BW 1973, 62) § 8 besteht nur, wenn der Bedienstete im überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit gesundheitsgefährdende Arbeiten der erforderlichen Art verrichtet. Es genügt nicht, daß er solche Arbeiten im überwiegenden Zeitanteil des Kalenderjahres überhaupt ausübt.

2. Die latente Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis auf der Dialysestation eines Krankenhauses reicht zur Begründung des Anspruchs auf Zusatzurlaub gemäß den unter 1. genannten Normen nicht aus.