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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.07.1971, Az.: 4 AZR 386/70

Prüfung der Beihilfefähigkeit; Krankenhausaufenthalt; Kosten für Krankenhauspflege; Ärztliche Betreuung; Laborkosten; Medikamente; Abzug des Mengenrabatts; Sachleistungssurrogat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.07.1971
Aktenzeichen
4 AZR 386/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10061
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 23, 366 - 371
  • DB 1972, 244 (amtl. Leitsatz)
  • RiA 1972, 14

Amtlicher Leitsatz

1. Für die Prüfung der Beihilfefähigkeit der für einen Krankenhausaufenthalt aufgewendeten Kosten darf nicht von den zusammengefaßten Kosten für Krankenhauspflege, ärztliche Betreuung, Laborkosten und Medikamenten ausgegangen werden. Vielmehr ist bei jeder Leistung jeweils für sich und getrennt zu prüfen, entstandenen Aufwendungen ggf. unter Abzug des Mengenrabatts und dgl deckt und damit ein nicht beihilfefähiges Sachleistungssurrogat nach BhV Nr. 3 Abs. 3 darstellt.

2. Werden bei der Erstattung von Krankenhauspflegekosten durch die Krankenkasse über den Mengenrabatt hinaus weitere Abzüge vorgenommen, so ist für die Beihilfefähigkeit entscheidend, worauf diese zusätzlichen Abzüge zurückzuführen sind. Dem Mengenrabatt ähnliche Abzüge schließen die Beihilfefähigkeit aus; sind dagegen die Leistungen der Krankenkasse der Höhe nach begrenzt oder werden zusätzliche Leistungen nicht erstattet, ist Beihilfefähigkeit anzunehmen.