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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.03.1980, Az.: 10 RV 23/79

Ermessensleistung; Allgemeine Leistungsklage; Aufhebung eines Bescheides; Widerruf eines Bescheides

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.03.1980
Aktenzeichen
10 RV 23/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10881
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Detmold 20.01.1978 - S 7 V 256/76
LSG Essen 10.01.1979 - L 11 V 53/78

Fundstellen

  • BSGE 50, 82 - 84
  • MDR 1980, 1050-1051 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1500 § 54 Nr 40

Amtlicher Leitsatz

1. Auch eine Ermessensleistung hat die Verwaltung so lange zu erbringen, wie sie den über diese Leistung ergangenen Bescheid nicht aufhebt oder widerruft.

2. Der Anspruch auf Gewährung der in einem Bescheid bewilligten Ermessensleistung ist mit der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen.