Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 40 FwG - Inkrafttreten (1)

Bibliographie

Titel
Feuerwehrgesetz (FwG)
Amtliche Abkürzung
FwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2151-1

Dieses Gesetz tritt am 1.April 1956 in Kraft.

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 6. Februar 1956 (GBl. S. 19).