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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 09.10.1973, Az.: 1 ABR 29/73

Erforderlichkeit von Freistellungen; Beschlußverfahren; Beurteilungsspielraum

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.10.1973
Aktenzeichen
1 ABR 29/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 10044
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 26.04.1973 - 5 TaBV 24/72 N

Fundstellen

  • DB 1974, 339-340 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 471 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Über die Erforderlichkeit von Freistellungen, die über § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG 1972 hinausgehen, entscheiden im Streitfall die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfahren.

2. Der Tatsachenrichter hat bei der Prüfung der Frage der Erforderlichkeit einen gewissen Beurteilungsspielraum.