Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.10.1981, Az.: V ZR 113/80
Revisionsverfahren; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Sicherheitsleistung ; Aufhebung des Berufungsurteils; Zurückverweisung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 14.10.1981
- Aktenzeichen
- V ZR 113/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12263
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- JZ 1982, 72-73 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1982, 310 (Kurzinformation)
- NJW 1982, 1397 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird im Revisionsverfahren die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt, so entfällt die Veranlassung für die geleistete Sicherheit nicht schon dadurch, daß das Berufungsurteil, welches die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt hat, aufgehoben und die Sache zurückverwiesen wird.