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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.12.1977, Az.: 5 AZR 673/76

Deputatanspruch; Lieferung von Gütern; Eigene Produktion des Arbeitgeberbetriebes; Zusage von Hausbrandlieferung; Kohleerzeugnis; Anspruch auf Hausbrandversorgung; Umstellung der Hausbrandlieferung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.12.1977
Aktenzeichen
5 AZR 673/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10069
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 13.08.1976 - 3 Sa 191/73

Fundstelle

  • DB 1978, 846-847 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Deputatanspruch hat, sofern die ihn tragende Regelung nichts anderes besagt, die Lieferung von Gütern aus der eigenen Produktion des Arbeitgeberbetriebes zum Inhalt.

2. Bei einer inhaltlich nicht näher umschriebenen Zusage von Hausbrandlieferung konkretisiert sich der Anspruch auch dann nicht auf ein bestimmtes Kohleerzeugnis, wenn dieses jahrelang geliefert worden ist. Der Anspruch wird auch dann gehörig erfüllt, wenn aus wirtschaftlichen Gründen ein anderes dem Deputatzweck entsprechende Produkt aus der eigenen Erzeugung geliefert wird.

3. Die Verwirklichung des Anspruchs auf Hausbrandversorgung steht unter dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Demgemäß hat der Bergbauarbeitgeber bei einer aus wirtschaftlichen Gründen notwendigen Umstellung der Hausbrandlieferung einen Teil - im Regelfall die Hälfte - der dem Bezieher zwangsläufig entstehenden Umstellungskosten - insbesondere für die Anschaffung neuer Öfen - zu übernehmen, sofern diese eine erhebliche Höhe erreichen.