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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.02.1959, Az.: 2 AZR 60/56

Anzeigeerstattung; Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.02.1959
Aktenzeichen
2 AZR 60/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10015
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 31.10.1955 - 5 Sa 402/55

Fundstellen

  • DB 1959, 980 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1961, 44-45 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine vom Arbeitnehmer gegen seinen gesetzwidrig handelnden Arbeitgeber erstattete Anzeige kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen.