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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.06.1977, Az.: BVerwG 4 C 37/75

Splittersiedlung im Außenbereich; Streitiges Bauvorhaben; Nachteiliger Flächennutzungsplan; Revisionsverfahren; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Splittersiedlung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
03.06.1977
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 37/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 54, 73
  • DÖV 1977, 834

Amtlicher Leitsatz

1. Die Behauptung, daß nach dem Erlaß des angefochtenen Urteils ein dem streitigen Bauvorhaben nachteiliger Flächennutzungsplan zustande gekommen sei, ist im Revisionsverfahren aus revisionsrechtlichen Gründen unbeachtlich.

2. Soweit BBG § 35 Abs. 3 F: 18.08.1976 als Beeinträchtigung öffentlicher Belange auch den Fall ansieht, daß die Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten ist, liegt im Verhältnis zur vorangegangenen Gesetzesfassung keine sachliche Änderung vor.

3. Zum Wesen der Splittersiedlung, zum Maßstab der Bestimmung ihrer räumlichen Ausdehnung und zur Frage, wann das Entstehen oder die Erweiterung oder die Verfestigung einer Splittersiedlung "zu befürchten" sind.