Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.12.1982, Az.: BVerwG 6 C 68/78
Ehemaliger Senator; Hochschullehrtätigkeit; Verwendung im Öffentlichen Dienst; Versorgungsbezüge; Berechnung des Ruhegehalts
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 21.12.1982
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 68/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11879
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Berlin 21.06.1974 - 5 A 24.73
- OVG Berlin 18.05.1976 - IV B 71.74
Fundstellen
- BVerwGE 66, 324 - 330
- DVBl 1983, 801-803 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Tätigkeit eines ehemaligen Senators als Lehrbeauftragter an einer Hochschule stellt eine "Verwendung im öffentlichen Dienst" i. S. des § 20 I Berl. Senatorengesetz dar. Die daraus erzielten Einkünfte sind demgemäß auf seine Versorgungsbezüge anzurechnen.
2. Nach der besonderen Ruhensvorschrift des § 20 I Berliner Senatorengesetz sind nicht nur Amts-, Dienst- oder Versorgungsbezüge aus einer Verwendung als Beamter, sondern jedes aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst erzielte Einkommen auf das Ruhegehalt eines ehemaligen Senators anzurechnen.