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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.12.1982, Az.: BVerwG 6 C 68/78

Ehemaliger Senator; Hochschullehrtätigkeit; Verwendung im Öffentlichen Dienst; Versorgungsbezüge; Berechnung des Ruhegehalts

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.12.1982
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 68/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11879
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin 21.06.1974 - 5 A 24.73
OVG Berlin 18.05.1976 - IV B 71.74

Fundstellen

  • BVerwGE 66, 324 - 330
  • DVBl 1983, 801-803 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Tätigkeit eines ehemaligen Senators als Lehrbeauftragter an einer Hochschule stellt eine "Verwendung im öffentlichen Dienst" i. S. des § 20 I Berl. Senatorengesetz dar. Die daraus erzielten Einkünfte sind demgemäß auf seine Versorgungsbezüge anzurechnen.

2. Nach der besonderen Ruhensvorschrift des § 20 I Berliner Senatorengesetz sind nicht nur Amts-, Dienst- oder Versorgungsbezüge aus einer Verwendung als Beamter, sondern jedes aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst erzielte Einkommen auf das Ruhegehalt eines ehemaligen Senators anzurechnen.