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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.12.1987, Az.: BVerwG 4 NB 1/87

Normenkontrolle; Nichtvorlagebeschwerde; Statthaftigkeit; Vorlagepflicht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.12.1987
Aktenzeichen
BVerwG 4 NB 1/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12607
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Lüneburg 14.05.1987 - 3 C 5/87
nachfolgend
OVG Lüneburg 09.05.1990 - 3 C 4/88

Fundstellen

  • DVBl 1988, 499-500 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1988, 2814 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1988, 728-730 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Verfahren der Nichtvorlagebeschwerde im Normenkontrollverfahren. - Die Statthaftigkeit einer Nichtvorlagebeschwerde richtet sich nach dem Recht, das zu dem Zeitpunkt galt, in dem die Entscheidung des Normenkontrollgerichts den Beteiligten bekanntgegeben wurde.

2. Das Normenkontrollgericht ist bei Abweichung von der Entscheidung eines anderen OVG nur dann nicht zur Vorlage an das BVerwG verpflichtet, wenn dieses die entscheidungserhebliche spezielle Rechtsfrage schon entschieden hat.