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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.01.1980, Az.: 5 AZR 21/78

Zwangsverwaltung eines Grundstücks; Gewerbebetrieb; Nutzungsbefugnis; Beschlagnahmte Teile des Betriebsvermögens

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.01.1980
Aktenzeichen
5 AZR 21/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10047
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Pforzheim 28.04.1977 - 2 Ca 503/76
LAG Stuttgart 09.12.1977 - 7 Sa 108/77

Fundstellen

  • BB 1980, 990
  • DB 1980, 1497-1498 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 2148-2149 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1980, 461-463

Amtlicher Leitsatz

Die Zwangsverwaltung eines Grundstücks erfaßt nicht einen auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb. Will der Zwangsverwalter einen solchen Gewerbebetrieb fortführen, muß er das mit dem Schuldner vereinbaren. Die ihm kraft Amtes verliehene Nutzungsbefugnis erfaßt nur die beschlagnahmten Teile des Betriebsvermögens.

Übernimmt der Zwangsverwalter auf diese Weise den Gewerbebetrieb des Schuldners, so tritt er gemäß BGB § 613a in die Arbeitsverhältnisse ein.