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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.07.1988, Az.: 4/11a REg 4/87

Anspruch auf Erziehungsgeld ; Nato-Truppenstatut; Angehöriger der Rheinarmee; Überstaatliches Sonderrecht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.07.1988
Aktenzeichen
4/11a REg 4/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11379
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lüneburg 05.12.1986 - S 7 Eg 1/86
LSG Celle 19.05.1987 - L 3 Eg 1/87

Fundstelle

  • NZA 1989, 119

Amtlicher Leitsatz

Einer mit einem Soldaten der britischen Rheinarmee verheirateten (beschäftigungslosen) Deutschen steht kraft des für sie geltenden überstaatlichen Sonderrechts (Art. 13 I 1 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut) für die gemeinsamen Kinder kein Anspruch auf Erziehungsgeld zu.