Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 22.03.1979, Az.: 7 RAr 98/78

Entlohnte Beschäftigung; Beschäftigung eines Strafgefangenen; Arbeit während der Strafhaft; Freies Beschäftigungsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.03.1979
Aktenzeichen
7 RAr 98/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10759
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Dortmund 15.12.1977 - S 26 Ar 216/77
LSG Essen 25.08.1978 - L 9 Ar 11/78

Fundstellen

  • BSGE 48, 129 - 134
  • MDR 1979, 788 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 4100 § 134 Nr 13

Amtlicher Leitsatz

Die Beschäftigung eines Strafgefangenen während der Strafhaft, für die er Arbeitsentgelt nach StVollzG § 43 erhält, ist auch dann als entlohnte Beschäftigung nach AFG § 134 Abs 1 S 1 Nr 4 Buchst b anzusehen, wenn es sich nicht um die Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses nach StVollzG § 39 handelt.