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Bundessozialgericht
Urt. v. 24.07.1985, Az.: 10 RKg 5/84

Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Kindergeld; Kinderzuschuß; Tod des Rentenempfängers; Anspruchsberechtigung; Stellung eines neuen Antrages

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
24.07.1985
Aktenzeichen
10 RKg 5/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11181
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Heilbronn 26.06.1981 - S 10 Kg 257/81
LSG Stuttgart 25.03.1983 - L 4 Kg 1968/81

Fundstelle

  • SozR 1200 § 14 Nr 19

Amtlicher Leitsatz

Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auch gegeben, wenn das Kindergeld wegen der Zahlung eines Kinderzuschusses zur Rente aus der Rentenversicherung an einen Elternteil nicht mehr gewährt worden ist und der Rentenversicherungsträger nach dem Tode des Rentenempfängers den anderen Elternteil nicht auf seine mögliche Anspruchsberechtigung auf das Kindergeld und die Notwendigkeit der Stellung eines neuen Antrages hinweist.