Bundessozialgericht
Urt. v. 24.07.1985, Az.: 10 RKg 5/84
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Kindergeld; Kinderzuschuß; Tod des Rentenempfängers; Anspruchsberechtigung; Stellung eines neuen Antrages
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 24.07.1985
- Aktenzeichen
- 10 RKg 5/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11181
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Heilbronn 26.06.1981 - S 10 Kg 257/81
- LSG Stuttgart 25.03.1983 - L 4 Kg 1968/81
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 1200 § 14 Nr 19
Amtlicher Leitsatz
Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auch gegeben, wenn das Kindergeld wegen der Zahlung eines Kinderzuschusses zur Rente aus der Rentenversicherung an einen Elternteil nicht mehr gewährt worden ist und der Rentenversicherungsträger nach dem Tode des Rentenempfängers den anderen Elternteil nicht auf seine mögliche Anspruchsberechtigung auf das Kindergeld und die Notwendigkeit der Stellung eines neuen Antrages hinweist.