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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.12.1989, Az.: IVb ZB 106/89

Berufungsrücknahme; Mandatskündigung; Berufungsfrist; Fristversäumnis; Mißverständliches Schreiben

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.12.1989
Aktenzeichen
IVb ZB 106/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 13146
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1990, 388-389 (Volltext mit red. LS)
  • HFR 1991, 239-240 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1990, 328-329 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Über die Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen Rechtsanwalt, dem das Mandat gekündigt worden ist.

2. Zur Frage des Verschuldens an der Versäumung der Berufungsfrist, die dadurch zustande kommt, daß die zunächst fristgerecht eingelegte Berufung infolge eines mißverständlichen Schreibens der Prozeßpartei an ihren Prozeßbevollmächtigten von diesem zurückgenommen wird.