Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.12.1989, Az.: IVb ZB 106/89
Berufungsrücknahme; Mandatskündigung; Berufungsfrist; Fristversäumnis; Mißverständliches Schreiben
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 06.12.1989
- Aktenzeichen
- IVb ZB 106/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 13146
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- FamRZ 1990, 388-389 (Volltext mit red. LS)
- HFR 1991, 239-240 (Volltext mit red. LS)
- VersR 1990, 328-329 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Über die Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen Rechtsanwalt, dem das Mandat gekündigt worden ist.
2. Zur Frage des Verschuldens an der Versäumung der Berufungsfrist, die dadurch zustande kommt, daß die zunächst fristgerecht eingelegte Berufung infolge eines mißverständlichen Schreibens der Prozeßpartei an ihren Prozeßbevollmächtigten von diesem zurückgenommen wird.