Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.01.1962, Az.: VII ZR 188/60
Geschäftsleben; Auftreten als Kaufmann; Rechtsschein; Vertrauensschutz
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.01.1962
- Aktenzeichen
- VII ZR 188/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10233
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 36, 273 - 280
- MDR 1962, 296-297 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1962, 868-869 (Volltext mit amtl. LS) "Handeln Dritter "für Rechnung" des Bundes"
Redaktioneller Leitsatz
Wer im Geschäftsleben als Kaufmann auftritt, muß sich auch als solcher behandeln lassen. Dieser Grundsatz dient nur dem Schutz desjenigen, der auf den Schein vertraut und wirkt jedoch nur für, nicht gegen den Vertrauenden. Derjenige, der den Rechtsschein hervorruft, wird durch sein Verhalten nicht zum Kaufmann, der er in Wirklichkeit ja nicht ist (siehe auch BGHZ 17, 13).