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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.01.1962, Az.: VII ZR 188/60

Geschäftsleben; Auftreten als Kaufmann; Rechtsschein; Vertrauensschutz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.01.1962
Aktenzeichen
VII ZR 188/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10233
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 36, 273 - 280
  • MDR 1962, 296-297 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1962, 868-869 (Volltext mit amtl. LS) "Handeln Dritter "für Rechnung" des Bundes"

Redaktioneller Leitsatz

Wer im Geschäftsleben als Kaufmann auftritt, muß sich auch als solcher behandeln lassen. Dieser Grundsatz dient nur dem Schutz desjenigen, der auf den Schein vertraut und wirkt jedoch nur für, nicht gegen den Vertrauenden. Derjenige, der den Rechtsschein hervorruft, wird durch sein Verhalten nicht zum Kaufmann, der er in Wirklichkeit ja nicht ist (siehe auch BGHZ 17, 13).