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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.01.1982, Az.: VI ZR 41/81

Arzthaftungsprozeß; Sachverständiger; Mündliche Anhörung; Sachunkundige Partei

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.01.1982
Aktenzeichen
VI ZR 41/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12378
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 571-572 (Kurzinformation)
  • NJW 1982, 1335 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird im Arzthaftungsprozeß ein Sachverständiger zu schwierigen medizinischen Fragen nur mündlich, aber sehr ausführlich gehört, dann muß eine medizinisch nicht sachkundige Partei Gelegenheit haben, nach Vorliegen des Vernehmungsprotokolls - gegebenenfalls nach sachverständiger Beratung - nochmals Stellung zu nehmen.