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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 31.01.1984, Az.: 1 ABR 46/81

Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung; Mitbestimmungsrecht; Arbeitsentgeld; Lohn; Übertariflicher Zuschlag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.01.1984
Aktenzeichen
1 ABR 46/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10167
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG München 22.03.1979 - 15 BV 121/78
LAG München 20.11.1980 - 9 TaBV 8/79

Fundstellen

  • BAGE 46, 182 - 191
  • DB 1984, 1351
  • JR 1986, 88

Amtlicher Leitsatz

Ist das Arbeitsentgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung tariflich geregelt, so hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber zum tariflich geregelten Entgelt einen übertariflichen Zuschlag zahlt, der an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist, sondern lediglich zur - wenn auch unterschiedlichen - Erhöhung des tariflichen Entgelts führt.