Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.04.1974, Az.: VI ZR 188/72
Ersatzansprüche Dritter bei Tötung; Recht auf Unterhalt; Unterhaltspflicht; Schaden des Unterhaltsberechtigten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.04.1974
- Aktenzeichen
- VI ZR 188/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11279
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OLG Nürnberg
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1974, 1959 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1974, 922 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1974, 1373-1374 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1974, 906
Redaktioneller Leitsatz
Voraussetzung für die Ersatzpflicht aufgrund des Verlustes des Rechts auf Unterhalts ist, daß der Anspruch auf Unterhalt gegen den getöteten Unterhaltspflichtigen beigetrieben hätte werden können.
Insoweit muß dem Unterhaltsberechtigten also ein Schaden entstanden sein.
Hinsichtlich des Beweises, daß der Anspruch nicht realisierbar ist, findet die in § 287 ZPO normierte Regelung Anwendung.