Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.09.1987, Az.: BVerwG 1 B 36/87
Weinbezeichnung; Firmenbezeichnung; Weingut
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 15.09.1987
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 B 36/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12567
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- VO 997/81
Fundstelle
- Koch, ZLR 88, 62
Amtlicher Leitsatz
Eine Firma darf den Begriff "Weingut" als Teil ihrer Firmenbezeichnung auf dem Etikett nur dann verwenden, wenn das so bezeichnete Erzeugnis ausschließlich aus Trauben gewonnen ist, die aus Weinbergen des betreffenden Betriebes stammen und die Weinbereitung in diesem Betrieb (Weingut) erfolgt ist.