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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.09.1987, Az.: BVerwG 1 B 36/87

Weinbezeichnung; Firmenbezeichnung; Weingut

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.09.1987
Aktenzeichen
BVerwG 1 B 36/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12567
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Koch, ZLR 88, 62

Amtlicher Leitsatz

Eine Firma darf den Begriff "Weingut" als Teil ihrer Firmenbezeichnung auf dem Etikett nur dann verwenden, wenn das so bezeichnete Erzeugnis ausschließlich aus Trauben gewonnen ist, die aus Weinbergen des betreffenden Betriebes stammen und die Weinbereitung in diesem Betrieb (Weingut) erfolgt ist.