Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.12.1956, Az.: 2 AZR 132/56
Unsicherheit; Feststellungsurteil; Beseitigung einer gegenwärtigen Gefahr; Feststellungsinteresse; Möglichkeit einer Leistungsklage; Schadensersatzpflicht; Leistungsklage
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.12.1956
- Aktenzeichen
- 2 AZR 132/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1956, 10149
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AP Nr. 5 zu § 256 ZPO
Amtlicher Leitsatz
1. Wenn einem Recht die gegenwärtige Gefahr einer Unsicherheit droht und die rein ideelle Rechtskraftwirkung eines Feststellungsurteils diese Gefahr beseitigen kann, ist ein Feststellungsinteresse gegeben.
2. Die Möglichkeit einer Leistungsklage schließt zwar grundsätzlich eine Feststellungsklage aus. Wenn es sich um eine Schadensersatzpflicht handelt, ist jedoch eine Aufspaltung in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage nicht erforderlich, wenn der schädigende Zustand andauert und die Entstehung weiteren Schadens zu erwarten ist.