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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.10.1987, Az.: V ZR 153/86

Persönliche Haftung; Vertreter; cic; Geschäftsführung; Generalvollmacht; Baujahr; Angaben

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.10.1987
Aktenzeichen
V ZR 153/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13402
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1988, 328-329 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1988, 386-387 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1987, 1466

Redaktioneller Leitsatz

Die persönliche Haftung des Vertreters oder Sachwalters einer Partei aus Verschulden bei Vertragsschluß ist nicht nur aufgrund Geschäftsführung mit Generalvollmacht ausgeschlossen (hier: unrichtige Angaben über das Baujahr eines verkauften Hauses).