Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.04.1982, Az.: III ZR 163/80
Wochenfrist; Steuerforderungen; Vollstreckung; Amtspflichtverletzung; Verjährungsfrist; Amtshaftungsansprüche
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.04.1982
- Aktenzeichen
- III ZR 163/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12792
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Bei einer unter Mißachtung der Wochenfrist des § 326 Abs. 3 Nr. 1 RVO vorgenommenen Vollstreckung von Steuerforderungen kann eine Amtspflichtverletzung der zuständigen Finanzbehörde auch darin liegen, daß sie weder Vollstreckungsschutz noch Zahlungserleichterungen gewährt hat, obwohl dem Betrieb des Steuerpflichtigen durch die Vollstreckung unverhältnismäßig hoher Schaden drohte.
2. Zum Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für Amtshaftungsansprüche gehört die Kenntnis des Verletzten, daß das Verhalten der verantwortlichen Amtspersonen widerrechtlich, schuldhaft und schadenverursachend war; zugleich muß der Verletzte so gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen haben, daß ihm eine Klage zuzumuten ist.