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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.10.1969, Az.: 5 AZR 501/68

Teilurlaub; Wartezeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.10.1969
Aktenzeichen
5 AZR 501/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10043
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 12.09.1968 - 2 Sa 651/67

Fundstellen

  • BB 1970, 36
  • DB 1970, 66-67 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Teilurlaub im Falle des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis vor erfüllter Wartezeit ist auch dann in vollem Umfange nach der Vorschrift des § 5 Abs. 1 lit. b BUrlG zu gewähren, wenn der Zeitraum des Bestehens des Arbeitsverhältnisses sich auf zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre verteilt. Eine gesonderte Berechnung des Teilurlaubs für die auf das Eintrittsjahr entfallende Zeit gemäß § 5 Abs. 1 lit. a BUrlG ist nicht zulässig.