Bestandsschutz
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
Als Bestandsschutz wird allgemein die Sicherung einer rechtlichen Position trotz nachträglich sich verändernder Tatsachen/Vorschriften bezeichnet.
Rechtsgrundlage ist allgemein Art. 14 GG sowie die gesondert bestehenden Rechtsgrundlagen, z.B. § 59 BauO NRW.
Der Bestandsschutz spielt insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten eine Rolle:
Baurecht:
Der im Baurecht bestehende Bestandsschutz ist in dem Stichwort Bestandsschutz im Baurecht« ausgeführt.
Arbeitsrecht:
Insbesondere im Tarifvertragsrecht werden bei dem Abschluss neuer Tarifverträge oftmals Bestandsschutzklauseln vereinbart, nach denen Arbeitnehmern oder bestimmten Arbeitnehmergruppen zuvor bestehende Vergünstigungen beibehalten sollen.
Umwelt- und Naturschutzrecht