Bestandsschutz

Normen

Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.

Information

Als Bestandsschutz wird allgemein die Sicherung einer rechtlichen Position trotz nachträglich sich verändernder Tatsachen/Vorschriften bezeichnet.

Rechtsgrundlage ist allgemein Art. 14 GG sowie die gesondert bestehenden Rechtsgrundlagen, z.B. § 59 BauO NRW.

Der Bestandsschutz spielt insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten eine Rolle:

  • Baurecht:

    Der im Baurecht bestehende Bestandsschutz ist in dem Stichwort Bestandsschutz im Baurecht« ausgeführt.

  • Arbeitsrecht:

    Insbesondere im Tarifvertragsrecht werden bei dem Abschluss neuer Tarifverträge oftmals Bestandsschutzklauseln vereinbart, nach denen Arbeitnehmern oder bestimmten Arbeitnehmergruppen zuvor bestehende Vergünstigungen beibehalten sollen.

  • Kfz-Zulassung

  • Umwelt- und Naturschutzrecht