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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.12.1973, Az.: 2 RU 252/72

Gewillkürte Prozeßstandschaft; Ordnungsstrafenbescheid; Klage einer GmbH im eigenen Namen; Geschäftsführer einer GmbH; Geschäftsführer als Gesamtschuldner

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.12.1973
Aktenzeichen
2 RU 252/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10747
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 37, 33 - 35
  • GmbHR 1975, 83 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Gegen einen - die Geschäftsführer einer GmbH persönlich als Gesamtschuldner gerichteten Ordnungsstrafenbescheid des Unfallversicherungsträgers kann die GmbH grundsätzlich wegen fehlenden eigenen Rechtsschutzbedürfnisses auch mit Ermächtigung der Geschäftsführer nicht im eigenen Namen (gewillkürte Prozeßstandschaft) klagen.