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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.11.1978, Az.: 5 AZR 553/77

Betriebspartner; Einigungsstelle; Sozialplan; Arbeitsplatzverlust; Recht und Billigkeit; Abfindung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.11.1978
Aktenzeichen
5 AZR 553/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10184
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 10.03.1977 - 6 Sa 138/76

Fundstellen

  • BB 1979, 474
  • DB 1979, 795-796 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Betriebspartner, ebenso die Einigungsstelle, sind beim Abschluß eines Sozialplans in den Grenzen von Recht und Billigkeit (§ 75 BetrVG) frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile, die der Verlust eines Arbeitsplatzes mit sich bringt, durch eine Abfindung ausgeglichen werden sollen.