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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.01.1970, Az.: 7 RKg 14/68

Kindergeld; Vergleichbare Zuwendungen; Kinderzuschläge in der DDR; Wert ostdeutscher Kinderzuschläge; Nennwert; Wechselstubenkurs; Kaufkraftverhältnis der Währungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.01.1970
Aktenzeichen
7 RKg 14/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10713
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 30, 239 - 244
  • MDR 1970, 541 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 2 zu § 8 BKGG

Amtlicher Leitsatz

1. Die Kinderzuschläge nach § 6 des Gesetzes der DDR über die Abschaffung der Lebensmittelkarten vom 28.05.1958 (GBl DDR 1 1958 , 413) sind dem Kindergeld nach dem BKGG vergleichbar iS des BKGG § 8 Abs. 1 Nr. 3.

2. Ob ein in der DDR gezahlter Kinderzuschlag "erheblich niedriger" ist als das Kindergeld in der Bundesrepublik Deutschland (BKGG § 8 Abs. 2), richtet sich nicht nach dem Nennwert oder dem Wechselstubenkurs, sondern nach dem jeweiligen Kaufkraftverhältnis der beiden deutschen Währungen.