Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.08.1981, Az.: 4 AZR 918/78
Jubiläumszuwendungen; Beamtenrechtliche Fürsorgeleistungen; Dienstordnungsangestellte; Sozialversicherungsträger; Geldleistungen; Vollendung der erforderlichen Dienstzeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.08.1981
- Aktenzeichen
- 4 AZR 918/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10097
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 10.08.1978 - 3 Sa 564/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 36, 52 - 58
- RiA 1982, 113
Amtlicher Leitsatz
1. Jubiläumszuwendungen gehören zu den beamtenrechtlichen Fürsorgeleistungen.
2. An Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger gezahlte Jubiläumszuwendungen sind "Geldleistungen" i.S. von BesVNG Art. VIII § 1. Danach sind sie nur insoweit zulässig, als auch das Recht der Bundesbeamten entsprechende Leistungen vorsieht.
3. Der Anspruch auf Gewährung einer Jubiläumszuwendung entsteht erst mit Vollendung der jeweils erforderlichen Dienstzeit. Vorher bestehen weder Teilrechte noch Anwartschaften.