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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.08.1981, Az.: 4 AZR 918/78

Jubiläumszuwendungen; Beamtenrechtliche Fürsorgeleistungen; Dienstordnungsangestellte; Sozialversicherungsträger; Geldleistungen; Vollendung der erforderlichen Dienstzeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.08.1981
Aktenzeichen
4 AZR 918/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10097
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 10.08.1978 - 3 Sa 564/77

Fundstellen

  • BAGE 36, 52 - 58
  • RiA 1982, 113

Amtlicher Leitsatz

1. Jubiläumszuwendungen gehören zu den beamtenrechtlichen Fürsorgeleistungen.

2. An Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger gezahlte Jubiläumszuwendungen sind "Geldleistungen" i.S. von BesVNG Art. VIII § 1. Danach sind sie nur insoweit zulässig, als auch das Recht der Bundesbeamten entsprechende Leistungen vorsieht.

3. Der Anspruch auf Gewährung einer Jubiläumszuwendung entsteht erst mit Vollendung der jeweils erforderlichen Dienstzeit. Vorher bestehen weder Teilrechte noch Anwartschaften.