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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.09.1961, Az.: II ZR 161/60

Berichtigung einer Kostenentscheidung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.09.1961
Aktenzeichen
II ZR 161/60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1961, 11446
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Schleswig - 07.06.1960
LG Kiel

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 21.September 1961
unter Mitwirkung
des Senatspräsidenten Dr. Nastelski und
Bundesrichter Liesecke
beschlossen:

Tenor:

Auf Antrag der Beklagten vom 24. August 1961 wird der auf Seite 9 Zeile 2 der Urteilsurschrift befindliche Schreibfehler dahin berichtigt, daß an Stelle der Worte: "Die Klägerin hat die Kosten" die Worte: "Die Beklagten haben die Kosten" zu setzen sind (§ 319 ZPO).

Dr. Nastelski
Liesecke