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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.12.1976, Az.: VI ZR 56/76

Urteilszustellung; Empfangsbekenntnis; Beweislast

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.12.1976
Aktenzeichen
VI ZR 56/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11470
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Ist das für die Wirksamkeit einer Urteilszustellung maßgebende schriftliche Empfangsbekenntnis in Verlust geraten, so muß seine vorherige Existenz bewiesen werden.