Bundessozialgericht
Urt. v. 16.01.1970, Az.: 7 RAr 46/68
Arbeitslosengeld
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 16.01.1970
- Aktenzeichen
- 7 RAr 46/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10712
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 30, 244 - 248
- DVBl 1971, 627 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Behandlung von Anträgen auf Arbeitslosengeld im Verwaltungsverfahren, wenn das Ruhen des Anspruchs nach § 117 AFG in Betracht kommt bzw. feststeht.
2. Vom Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 sind nicht die Fälle ausgenommen, in denen nach einer unbegründeten außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis durch arbeitsgerichtliches Urteil zum Zeitpunkt der Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird (§ 13 I 3 KSchG).