Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.12.1988, Az.: 2 StR 164/88
Verfahrenseinstellung ; Psychische und intellektuelle Verfassung; Komplizierte Prozeßführung; Verhandlungsunfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.12.1988
- Aktenzeichen
- 2 StR 164/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 11962
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- StV 1989, 239
- StV 1989, 239-240
Amtlicher Leitsatz
Ist ein Angeklagter aufgrund seiner psychischen und intellektuellen Verfassung nicht in der Lage einer komplizierten Prozeßführung zu folgen und schwierige Sachverhalte zu erfassen, muß seine Verhandlungsfähigkeit verneint werden, wenn die gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe mit komplizierten rechtlichen Problemen verknüpft sind.