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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1965, Az.: 8 RV 721/62

Anfechtungsklage; Widersprüchlicher Verwaltungsakt; Entscheidung im Zweifel; Widerspruchsverfahren; Teilentscheid über belastende Zusätze; Unvollständiger Widerspruchsentscheid

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.10.1965
Aktenzeichen
8 RV 721/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10357
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1966, 273 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 10 zu § 78 SGG

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Widerspruch ergreift im Zweifel alle Verfügungssätze des angefochtenen Verwaltungsaktes.

2. Dem Prozeßerfordernis des Vorverfahrens (SGG §§ 78, 80 Nr. 1) ist auch dann genügt, wenn die Verwaltung nur über einen Teil der belastenden Verfügungssätze des angefochtenen Verwaltungsakts und damit nur unvollständig über den Widerspruch entschieden hat.