Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1965, Az.: 8 RV 721/62
Anfechtungsklage; Widersprüchlicher Verwaltungsakt; Entscheidung im Zweifel; Widerspruchsverfahren; Teilentscheid über belastende Zusätze; Unvollständiger Widerspruchsentscheid
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.10.1965
- Aktenzeichen
- 8 RV 721/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10357
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1966, 273 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 10 zu § 78 SGG
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Widerspruch ergreift im Zweifel alle Verfügungssätze des angefochtenen Verwaltungsaktes.
2. Dem Prozeßerfordernis des Vorverfahrens (SGG §§ 78, 80 Nr. 1) ist auch dann genügt, wenn die Verwaltung nur über einen Teil der belastenden Verfügungssätze des angefochtenen Verwaltungsakts und damit nur unvollständig über den Widerspruch entschieden hat.