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Bundessozialgericht
Urt. v. 07.09.1988, Az.: 10 RKg 18/87

Abtretung; Kindergeld; Forderung; Sicherungsanspruch; Mißverhältnis

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
07.09.1988
Aktenzeichen
10 RKg 18/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11322
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mannheim 06.03.1986 - S 13 Kg 3525/84
LSG Stuttgart 17.02.1987 - L 9 Kg 1263/86

Fundstelle

  • SozR 1200 § 53 Nr 8

Amtlicher Leitsatz

Die Bejahung des wohlverstandenen Interesses des Berechtigten an einer Abtretung von Sozialleistungsansprüchen (hier: Kindergeld) erfordert, daß zwischen dem Umfang einer Forderung und der zur Sicherung der zu befriedigenden Ansprüche kein erhebliches Mißverhältnis besteht.