Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.11.1957, Az.: 2 AZR 57/56
Verdacht eines Geschäftsdiebstahls; Fristgemäße Kündigung; Schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.11.1957
- Aktenzeichen
- 2 AZR 57/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10023
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 39 zu § 1 KSchG
- DB 1958, 28 (Volltext mit amtl. LS)
- SAE 1958, 118
Amtlicher Leitsatz
Der durch Tatsachen begründete und seinem Grad nach erhebliche Verdacht eines Geschäftsdiebstahls kann jedenfalls eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen, auch wenn der Arbeitnehmer selbst nicht durch eigenes schuldhaftes Verhalten einen berechtigten Grund für die Annahme des Verdachts und für die Zweifel an seiner Ehrlichkeit gegeben hat.