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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 08.09.1953, Az.: BVerwG I A.18.53

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.09.1953
Aktenzeichen
BVerwG I A.18.53
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1953, 10598
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 1, 11 - 12
  • DVBl 1954, 25-26 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1954, 13 (Volltext)
  • NJW 1953, 1607 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1953, 1606 (Volltext mit amtl. LS)

In der Verwaltungsstreitsache
hat das Bundesverwaltungsgericht, I. Senat,
unter Mitwirkung
des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Frege als Vorsitzenden und
der Bundesrichter Dr. Elsner und Kohlbrügge als Beisitzer
am 8. September 1953
beschlossen:

Tenor:

Es soll Beweis erhoben werden durch Vernehmung von Sachverständigen, deren Bestimmung sich das Gericht vorbehält,

über folgende Frage:

"Kann der Klägerin zugemutet werden, für die Ausfuhr von Fahrradpedalen den von dem zuständigen Exportausschuß festgelegten Preisspiegel von 1,89 DM (vernickelt) und 2,03 DM (verchromt) innezuhalten,

oder

ist ein Absatz von Fahrradpedalen im Ausland, insbesondere in Frankreich oder Holland, der Klägerin nur dann möglich, wenn sie diese unter dem Preisspiegel zu 1,77 DM bzw. 1,97 DM anbietet?"

Den Parteien wird aufgegeben, binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses je einen geeigneten Sachverständigen vorzuschlagen.

gez. Dr. Frege
gez. Dr. Elsner
gez. Kohlbrügge