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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1981, Az.: 12 RK 61/80

Versäumung der Ausschlußfrist; Verspätung; Unzureichende Informationsmöglichkeiten; Verschulden der Fristversäumung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.10.1981
Aktenzeichen
12 RK 61/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10940
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 22.10.1979 - S 9 An 3257/78
LSG Berlin 17.04.1980 - L 10 An 171/79

Fundstelle

  • SozR 5070 § 10 Nr 19

Amtlicher Leitsatz

Eine Versäumung der Ausschlußfrist nach WGSVG § 10 Abs 1 S 4 kann unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben dem Verfolgten nicht entgegengehalten werden, wenn die Verspätung auf die unzureichenden Informationsmöglichkeiten an seinem ausländischen Wohnsitz zurückzuführen ist und ihn selbst an der Fristversäumung kein Verschulden trifft.