Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 25.10.1978, Az.: 1 BvR 983/78
Lebenslange Freiheitsstrafe; Verminderte Schuldfähigkeit; Mörder; Schulderhöhende Umstände der Tat; Verhältnismäßigkeit der Strafe
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 25.10.1978
- Aktenzeichen
- 1 BvR 983/78
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 10944
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- BGH 20.07.1978 - 2 StR 138/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 50, 5 - 15
- DRiZ 1979, 55-57
- JZ 1978, 795-797
- MDR 1979, 285-286 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 207-208 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Wenn die Strafe wegen beträchtlich schulderhöhender Umstände der Tat verhältnismäßig ist, steht eine Lebenslange Freiheitsstrafe für einen erheblich vermindert schuldfähigen Mörder in besonders gelagerten Fällen nicht gegen das Grundgesetz.